Benoit, Hassdenteufel & Quack

Ihr Steuerberater in Ihrer Nähe!

Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung und sind Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen in Blieskastel und in Homburg. Auf unserer Internetseite finden Sie alle Informationen über unsere Steuerkanzlei, sowie alles Wissenswerte und wichtige Informationen rund um das Thema Steuern.

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Grundsteuerreform 2022 – was tun?

Die gesetzliche Neuregelung der Grundsteuer betrifft jeden Grundstückseigentümer mit Grundbesitzeigentum in Deutschland, unabhängig davon ob es sich um bebaute oder unbebaute Grundstücke handelt.

Die Frist zur Einreichung der elektronischen Feststellungserklärungen (sog. Grundsteuererklärungen) ist vom Gesetzgeber knapp bemessen: vom 01. Juli 2022 bis – derzeit – 31. Oktober 2022 ist dafür vorgesehen. Durch stetige Fortbildung und digitale Programmlösungen garantieren wir Ihnen eine fundierte Beratung in allen Fragen rund um die Neufeststellung der neuen Grundbesitzwerte.

Beginnend bei der Frage, welche Daten überhaupt für die Steuererklärung benötigt werden, über die Erstellung und elektronische Einreichung, bis hin zur rechtsverbindlichen Überprüfung des Feststellungsbescheides werden wir Sie fachgerecht beraten.

Bereiten Sie sich schon jetzt vor

Nutzen Sie professionelle Hilfe

Sprechen Sie uns rechtzeitig an

Wir bieten Ihnen ein breites Dienstleistungsspektrum. Von der klassischen Steuerberatung über eine fachliche Unternehmensberatung bis hin zu gezielten Lösungen für Ihre Branche.

Eine individuelle und persönliche Beratung unserer Mandanten ist uns dabei besonders wichtig. Auf Grund unserer langjährigen Erfahrung und stets aktuellstem Wissensstand in Steuersachen sind Sie bei uns bestens aufgehoben.

Die gesetzliche Neuregelung der Grundsteuer betrifft jeden Grundstückseigentümer mit Grundbesitzeigentum in Deutschland, unabhängig davon ob es sich um bebaute oder unbebaute Grundstücke handelt.

Wir bearbeiteten und erstellen Steuererklärungen aller Art für Unternehmen und Privatpersonen.

Wir erstellen Jahresabschlüsse nicht nur für das Finanzamt, sondern auch als Vorlage bei Banken oder zur Dokumentation der eigenen Unternehmensentwicklung. Jahresabschlüsse erstellen wir sowohl für Einzelunternehmen sowie für Kapital- und Personengesellschaften.

Unser Team erledigt alle Arbeiten im Zusammenhang mit Ihrer Finanz- und Lohnbuchhaltung und besorgen die termingerechte Anmeldung der abzuführenden Umsatzsteuer, Lohnsteuer und Beitragsnachweise.

Unternehmerische Entscheidungen werden zunehmend komplexer. Daher ist es auch für kleine und mittelständische Unternehmen mehr und mehr von Bedeutung, ein ganzheitliches Beratungskonzept aus einer Hand zu haben.

Bei jeder Art von Betriebsprüfungen sind wir auf und an Ihrer Seite. Die Prüfungen werden zum überwiegenden Teil in unseren Kanzleiräumlichkeiten durchgeführt, so dass Ihr Betriebsablauf nicht beeinträchtigt wird.

Ein persönlicher Ansatz ist für uns sehr wichtig. Deshalb bieten wir maßgeschneiderte Lösungen für Ihre individuellen Bedürfnisse.

„Wir steuern Ihr Ergebnis mit Kompetenz & Kreativität“

Frank Benoit

Dipl. Kfm. Frank Benoit

Steuerberater

Klaus Hassdenteufel

Klaus Hassdenteufel

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Vereidigter Buchprüfer

Joachim Quack

Joachim Quack

Steuerberater

Christian Hassdenteufel

Christian Hassdenteufel

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
(im Anstellungsverhältnis)

Gemeinsam mit unseren qualifizierten Mitarbeitern und Kooperationspartnern stehen wir Ihnen bei jedem Anliegen und allen Fragen tatkräftig zur Seite. Bei uns werden Sie umfassend, kompetent und gut betreut. Überzeugen Sie sich in einem persönlichen Gespräch.

Steuern Sie Ihre berufliche Karriere und werden Sie Teil unseres Teams!

In unserer Kanzlei mit Sitz in Blieskastel und Homburg/Einöd im Saarland beraten und betreuen wir einen überregionalen und umfangreichen Mandantenkreis auf hohem fachlichen Niveau. Unsere Mandanten sind kleine und mittelständige Unternehmen verschiedener Rechtsformen, sowie Einzelunternehmer und Freiberufler. Weiterhin gehören Steuerpflichtige mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen und Vermietung und Verpachtung zu unseren Mandanten.

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Aktive Mandanten*
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Erstellte Est-Erklärungen*
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Erstellte Gehaltsabrechnungen*

* Stand Mai 2022

Interessiert? Gerne können wir Ihnen ausführliche Informationen zu unseren Lösungen zukommen lassen.